Botox: Nicht nur gegen Falten


Nervengift vielseitig einsetzbar
Botox: Nicht nur gegen Falten

Botulinumtoxin kennen die meisten als Botox aus der Schönheitschirurgie. Doch das Nervengift hilft nicht nur gegen Falten, sondern auch gegen Erkrankungen.

Chronische Migräneattacken verursachen ein kaum vorstellbares Leid. Viele Betroffene hatten lange Zeit keine andere Wahl als die ständig wiederkehrenden heftigen Kopfschmerzen auszuhalten – bis die vorbeugende Wirkung von Botulinumtoxin entdeckt wurde. Das unter dem Handelsnamen Botox® bekannte Nervengift hemmt die Erregungsübertragung von Nervenzellen und verringert die Anzahl der Schmerzattacken bei vielen Migräne-Patienten deutlich.

Meilenstein in der Therapie der Reizblase

Die Zulassung zur Migräne-Prophylaxe im Jahr 2011 ist nur einer von vielen Erfolgen von Botox. Zwei Jahre später wurde der Wirkstoff zur Behandlung der Reizblase zugelassen – laut Experten ein Meilenstein in der Therapie. Auch gegen übermäßiges Schwitzen, Zähneknirschen und verschiedene Formen von Spasmen setzen Ärzte Botox erfolgreich ein. Mittlerweile diskutieren Mediziner die Anwendung bei Depressionen.

Medizinische Botox-Behandlung eventuell erstattungsfähig

Bei medizinischen Botox-Behandlungen können Patienten auf eine Kostenübernahme hoffen. Dies hängt allerdings von der Krankheitsgeschichte des Patienten und der Schwere seiner Erkrankung ab. „Patienten, deren Arzt eine Botox-Therapie auf Privatrechnung durchführen möchte, sollten sich wie bei allen individuellen Gesundheitsleistungen an ihre Krankenkasse wenden“, rät Heinz-Ulrich König von der Siemens-Betriebskrankenkasse. „Diese kann beraten, ob die Leistung tatsächlich keine Kassenleistung ist und gegebenenfalls bei der Suche nach einer Alternativtherapie helfen.“

Quelle: SBK, Pharmazeutische Zeitung

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