Erste Hilfe fürs Auge


Jeder Notfall unterschiedlich
Erste Hilfe fürs Auge

Verletzungen am Auge sind Notfallsituationen, bei denen durch schnelle Erste Hilfe schwerwiegende Folgeschäden verhindert werden können. Was zu tun ist, hängt von der Art der Verletzung oder Sehstörung ab.
Bei Verätzungen sofort spülen
Augen-Verätzungen können von Säuren oder Laugen verursacht werden. Stark wirkende Säuren sind Schwefel-, Salpeter- und Flusssäure. Sie zerstören die oberflächlich Zellen im Auge. Augenverletzungen mit Laugen sind weit gefährlicher, da Laugen in die Hornhaut eindringen und in der Tiefe des Auges Zellen zerstören.

Die Erste Hilfe bei Verätzungen erfordert mindestens zwei Personen: Eine zieht die Augenlider auseinander, die zweite Person spült das Auge mit sehr viel Wasser oder Phosphatpufferlösung aus. Auf jeden Fall den Krankenwagen rufen! Bei Verätzungen mit Kalk darf keine Phosphatpufferlösung zum Einsatz kommen, da sonst unlösliche Verbindungen im Auge als "Brocken" ausfallen. Eine nicht rechtzeitig behandelte Augen-Verätzung kann die Hornhaut so stark schädigen, dass eine Transplantation der Hornhaut notwendig ist.

Fremdkörper: Schieben oder spülen
Fremdkörper verursachen die häufigste Verletzung des Auges. Betroffene kneifen das Auge zusammen und die Tränen fließen. Die Tränenflüssigkeit spült den Fremdkörper oft schon hinaus. Ist dies nicht der Fall, kann der Fremdkörper oft vorsichtig zur Nase hin geschoben oder mit Wasser herausgespült werden. Sitzt der Fremdkörper unter dem Oberlid oder in der Hornhaut, sollten Betroffene besser einen Augenarzt aufsuchen.

Verblitzungen sind schmerzhaft
Schmerzhaft, aber meist harmlos sind Verblitzungen, die sich beispielsweise Heimwerker beim Schweißen zuziehen können. Sechs bis acht Stunden nach dem Verblitzen setzt ein heftiges schmerzhaftes Fremdkörpergefühl ein. Betroffene kneifen das Auge lichtscheu zusammen, es tränt übermäßig. Verblitzen schädigt die Hornhaut oberflächlich. Eine antibakterielle Augensalbe unterstützt die Heilung des Auges. Es empfiehlt sich, das Auge mit einer Augenkompresse ruhig zu stellen.

Keine Salbe ans verbrannte Auge
Verbrennungen am Auge ähneln Verätzungen. Besonders gefährlich sind Verbrennungen mit flüssigem Metall. Spülen mit Wasser oder ein antiseptisches Augenbad bietet Erste Hilfe. Augensalben sind wegen der Gefahr eines Wärmestaus nicht geeignet. Nach der Erstversorgung gehört der Verletzte in die Augenklinik.

Eins aufs Auge bekommen? Kühlen!
Auch Prellungen am Auge sind eine Notfallsituation. Der Augapfel kann massiv geschädigt sein durch Einblutungen, Netzhaut-Einrisse oder Verschieben der Linse aus der Halterung. Die Erste Hilfe besteht aus Kühlen und dann führt der Weg so schnell wie möglich in die Augenklinik.

Bei Lichtblitzen an die Netzhaut denken!
Bei Lichtblitzen droht möglicherweise akute Gefahr für die Netzhaut. Sie kann ein Loch haben oder sich ablösen. Doppelbilder sind im nüchternen Zustand ebenfalls ein Gefahrenzeichen. Der Augenmuskel kann durch eine Durchblutungsstörung, einen Tumor oder eine Kopfverletzung gelähmt sein. Auch eine Fehlstellung des Auges kann zu Grunde liegen. Ein Augenarzt sollte die Ursache klären.

Augenbeschwerden als Hinweis für andere Erkrankungen
Akute Kopfschmerzen zusammen mit Augensymptomen sollten Betroffene stets ernst nehmen. Hier können Erkrankungen vorliegen, die unbehandelt zur Erblindung fortschreiten. Einseitige Kopfschmerzen zusammen mit einem einseitig roten Auge, teilweise mit reaktionsloser, weiter Pupille sowie Übelkeit und Erbrechen sind ein Hinweis für einen akuten Glaukomanfall. Ein Schläfenkopfschmerz mit  hervorstehender Schläfen-Schlagader und einseitiger plötzlicher Sehminderung weist auf eine Entzündung der Temporalarterie hin. Auch ein extremer Blutdruckabfall, eine Netzhautablösung und ein plötzlicher Gefäßverschluss verursachen ein akute Sehverschlechterung. Dann besser rasch in die Klinik.

Schwerpunkt

Neu bei uns in der Apotheke -
homöopatische Produkte!
Zu den Grundlagen der Homöopathie

Lieferservice


Ist der Weg auch noch so weit, der edle Ritter und sein Gefährt sind stets für Sie bereit.

News

Nach Infarkt Beine stärken
Person beim Beintraining auf einem Outdoor-Fitnessplatz.

Herzschwäche vorbeugen

Herzinfarkt überstanden? Jetzt heißt es, die Beinmuskulatur zu trainieren. Denn Personen mit viel Kraft in den Beinen entwickeln nach ihrem Herzinfarkt seltener eine Herzschwäche.   mehr

Mit dem Baby schwimmen
Mit dem Baby schwimmen

Löst Chlorwasser Asthma aus?

Der frühe Kontakt mit Wasser macht schon den Kleinsten Freunde, nimmt Ängste und fördert die Bindung zwischen Eltern und Kind. Dennoch könnte der Aufenthalt im gechlorten Wasser auch Nachteile haben. Die Fachwelt diskutiert, ob Babyschwimmen im Kindesalter Asthma begünstigt.   mehr

Weniger Lust auf Alkohol
Weniger Lust auf Alkohol

Weitere Wirkung von GLP-1-Agonisten

GLP-1-Agonisten werden zur Therapie von Typ-1-Diabetes und Übergewicht eingesetzt. Dabei haben sie offenbar einen gesunden Nebeneffekt: Sie senken die Lust auf Alkohol.   mehr

Kein Autismus durch Paracetamol
Kein Autismus durch Paracetamol

Einnahme bei Schwangeren sicher

Immer wieder wird behauptet, dass die Einnahme von Paracetamol in der Schwangerschaft das Autismusrisiko beim Kind erhöht. Doch das ist nicht der Fall, wie eine aktuelle Metaanalyse erneut unterstreicht.   mehr

Superfood Hülsenfrüchte
Eine Frau zeigt Hülsenfrüchte, die sie geerntet hat.

Das steckt in Linsen, Bohnen, Erbsen & Co.

Wer Nahrungsmittel mit „Superkräften“ sucht, muss nicht unbedingt zu Chia-Samen, Quinoa oder anderen Import-Nahrungsmitteln greifen. Richtig viele gesunde Inhaltsstoffe haben auch unsere heimischen Hülsenfrüchte.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Beratungsclips

Antibiotikumsaft mit Löffel

Antibiotikumsaft mit Löffel

Dieses Video zeigt Ihnen kurz und verständlich, wie Sie einen Antibiotikumsaft mit einem Dosierlöffel richtig einnehmen. Der Clip ist mit Untertiteln in Russisch, Türkisch, Arabisch, Englisch und Deutsch verfügbar.

Wir bieten Ihnen viele unterschiedliche Beratungsclips zu erklärungsbedürftigen Medikamenten an. Klicken Sie einmal rein!

Ritter-Apotheke
Inhaberin Nelli Ritter
Telefon 05964/14 14
Fax 05964/93 78 04
E-Mail ritter-apotheke@gmx.de